Elternbeiträge Grundschule & Gymnasium

ÜBERBLICK: MONATLICHE ELTERNBEITRÄGE

Die Elternbeiträge setzen sich aus dem Schulgeld, Mittag- und Materialkosten sowie dem einkommensbasierten (freiwilligen) Fördervereinsbeitrag zusammen.

SchulgeldMax. 200 € * 
Mittagessen & NachmittagssnackMax. 91 € (80 € Mittagessen & 11 € Nachmittagssnack)

Hort-Frühbetreuung/Nachmittagsbetreuung Kernzeit 8 – 16 Uhr = kostenlos

Max. 30 € für eine tägliche Stunde
Ferienbetreuung Max. 9 volle Ferienwochen 1 Sockelwoche (6 flexible Ferientage)Max. 10 € pro Ferienwoche
Materialkosten5 €
Förderverein (Freiwillige Mitgliedschaft)Mitgliedsbeitrag von 0,31 % des Familieneinkommens

* 5%-Klausel: Vergabe von Freiplätzen an Schüler ohne Berücksichtigung des finanziellen Hintergrundes der Familie

Kalkulationsbeispiel

Schulgeld 8-16 Uhr 200€
Mittagessen und Nachmittagssnack 91€
Nachmittagsbetreuung 16 - 17 Uhr 30€
Materialkosten 5€
4 Wochen Ferienbetreuung 40€
GESAMT 366€ pro Monat
+ Förderverein Einkommensabhängiger Mitgliedsbeitrag

DETAILLIERTE INFORMATIONEN: BEITRÄGE

Verwaltungsgebühr

Nach Vertragsabschluss ist eine einmalige Verwaltungsgebühr von 250 Euro pro Kind zahlbar.

Monatliches Schulgeld

Das monatliche Schulgeld beträgt 200 Euro pro Kind. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Schule, so zahlt das erste Kind den vollen Betrag, das zweite Kind erhält 25% Rabatt, das dritte Kind 50% und für das 4. Kind wird das Schulgeld um 75% rabattiert.

Für Familien, deren Bruttojahreseinkommen weniger als 40.000 Euro beträgt, gewähren wir auf Antrag zudem einen ermäßigten Schulgeldsatz in Höhe von 50 Euro.

Die gleichen Rabattierungen gelten für den Förderverein.

Elternbeiträge für die Ganztagesbetreuung (Hort)

Für Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr bieten wir ab 7.30 Uhr und nach dem Unterricht bis 18 Uhr eine umfassende Hortbetreuung an. Die Kostenbeteiligung für die Betreuung vor 8.00 Uhr und nach 16.00 Uhr ist zusätzlich zum monatlichen Schulgeld zu entrichten. Die monatliche Standardrate für eine tägliche Hortstunde beträgt 30 Euro. Werden mehrere Geschwisterkinder kostenpflichtig betreut, so erhalten Sie je nach Anzahl der Familienmitglieder zwischen 1/3 und 1/5 Rabatt auf den Grundbetrag. Zusätzlich ist eine einkommensabhängige Beitragsermäßigung möglich, diese kann im Schulbüro beantragt werden. Grundlage hierfür sind die von der Stadt Hamburg festgelegten Beitragssätze für Betreuung an Schulen.

Elternbeiträge für die Ferienbetreuung

Eine Betreuung in den Ferien ist auf dem Phorms Campus Hamburg in insgesamt 9 von 12 Ferienwochen gewährleistet. Die Ferienwochen werden jeweils zum Anfang des Schuljahres gebucht und mit 120  Euro pro Woche berechnet, die in 12 gleichen Monatsraten à 10  Euro zahlbar sind. Es gelten die gleichen Ermäßigungsgrundsätze für Geschwisterkinder und einkommensschwache Familien wie für die Hortbetreuung.

Verpflegung

Alle Phorms-Schüler nehmen am Mittagessen teil. Das Mittagessen wird in der Schule von unserem Caterer frisch gekocht und mit 80 Euro monatlich abgerechnet. Zusätzlich werden für einen Kostenbeitrag von 11 Euro pro Monat zum Essen zuckerfreie Getränke und ein gesunder Snack am Nachmittag bereitgestellt. Für Grundschüler wird auf Antrag ein Geschwisterrabatt gewährt, einkommensabhängige Beitragsreduzierungen sind ebenfalls möglich. Hinweis: Für alle Betreuungsleistungen (Hortbetreuung in den Randzeiten, Ferienbetreuung und Mittagessen) gelten die Regelungen zum Ganztag an Hamburger Schulen, die durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) der Freien und Hansestadt Hamburg vorgegeben werden. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: www.hamburg.de/ganztag

Monatliche Materialkosten

Lernmaterialien werden von der Schule bereitgestellt. Hierfür erheben wir einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von 5 Euro pro Schüler. Zum Schuljahresbeginn erheben wir jeweils zusätzlich einen Betrag von 20-80 Euro, je nach Jahrgangsstufe für individuelle Lernmaterialien.

Sonstige Kosten

Weitere Kosten fallen im Verlauf des Schuljahres an für den Erwerb der Schulbekleidung, für Kostenbeteiligungen an Klassenfahrten sowie ggf. für kostenpflichtige, freiwillige Nachmittagskurse.

Förderverein der Phorms Schulen e.V.

Unsere Grundschule und unser Gymnasium verfügen über hervorragende, moderne Ausstattungen (z.B. Smart-Boards in allen Klassenzimmern, MacBooks für die Schüler). Wir bieten kleine Klassen, gezielte individuelle Förderprogramme zur Lernunterstützung bei verschiedensten Begabungen und stellen sicher, dass es keinen Unterrichtsausfall bei Erkrankung von Lehrkräften gibt. Zudem bieten wir qualitativ hochwertige außerschulische Betreuung durch exzellent qualifizierte Mitarbeiter.

Um dies alles gewährleisten zu können, ist die Schule auf die finanzielle Unterstützung durch den Förderverein angewiesen. Wir bitten alle Eltern, dem Förderverein als freiwilliges Mitglied beizutreten. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen der Familie festgelegt und beläuft sich im Schuljahr 2023/24 auf 0,31% des Einkommens des vorletzten Kalenderjahres. Der Beitrag wird jährlich auf Basis des jeweiligen Einkommens neu berechnet, so werden auch Schwankungen im Einkommen berücksichtigt. Zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 1% des Einkommens des vorletzten Kalenderjahres fällig (abzüglich 250€ Verwaltungsgebühr für die Schule).

Besucht mehr als ein Kind eine unserer Einrichtungen, so greift ein Geschwisterrabatt, der mit der Zahl der angemeldeten Kinder steigt. Bitte sprechen Sie uns hierzu persönlich an.

Zahlungsmodus

Beiträge für das Schulgeld, Essensgeld, Materialkosten und Hort-Früh-, Nachmittags- und Ferienbetreuung sind in 12 monatlichen Raten zahlbar.

Alle Beiträge werden im Lastschriftverfahren im Voraus zum ersten Werktag von dem angegebenen Konto eingezogen. Gleichzeitig wird eine Rechnung mit der Aufschlüsselung der Beiträge per E-Mail versandt.

Steuerliche Absetzbarkeit

Elternbeiträge für Grundschulen und Gymnasien sind als Schulgeld in Höhe von 30% als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Davon ausgenommen sind Entgelte für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Seit 2008 gilt ein steuerlich wirksamer Höchstbetrag von 5.000 Euro p.a. Damit sind für jedes Elternpaar pro Kind höchstens 5.000 Euro (30% von 16.667 Euro) als Schulgeld abzugsfähig (§ 10 Abs.1 Nr. 9 EStG Sonderausgaben).

Hortbeiträge sind ggf. als Betreuungsaufwendungen i.H.v. zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro je Kind, im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10 Abs.1 Nr. 5 EStG Sonderausgaben). Davon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 

Die Beiträge für den Förderverein sind ebenfalls im Sinne der Schulgeldregelung absetzbar.

Für diese Informationen übernimmt Phorms keine Gewähr. Bitte besprechen Sie alle Fragen dazu direkt mit Ihrem Steuerberater.