Elternbeiträge Kindertagesstätte

Überblick monatliche Beiträge

Schulgeldentfällt (erst ab Klasse 1 wirksam) 
Mittagessen & NachmittagssnackÜber Kita-Gutschein der Stadt Hamburg abgedeckt

Betreuung von 9-15 Uhr gemäß Kita-Gutschein

6 Stunden = max. 115€*
FerienbetreuungÜber Gutschein abgedeckt
Materialkostenentfällt (erst ab Klasse 1 wirksam)
Förderverein (freiwillige Mitgliedschaft)Kindergarten: Flat-Rate von 112 €
Reception: Mitgliedsbeitrag von 0,31% des Familieneinkommens

*Berechnen Sie ihren individuellen Elternbeitrag: Hamburg Service Kita Informationssystem

Für Kleinkinder, Grundschüler sowie Vorschulkinder, die täglich zwischen sechs und zwölf Stunden Betreuung benötigen, bieten wir eine Kindertagesstätte an. Bitte kontaktieren Sie uns direkt bezüglich einer spezifischen Verfügbarkeit.

 

DETAILLIERTE INFORMATIONEN: BEITRÄGE

Als Kindertagesstätte in freier Trägerschaft ist die Kita PHORMiniS an den Landesrahmenvertrag für Kindertagesbetreuung und das Hamburger Kita-Gutschein-System angeschlossen. Im Rahmen eines Kita-Gutscheines übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg den überwiegenden Teil der Betreuungskosten für Ihr Kind, während die Eltern einen Eigenanteil an die Kita entrichten, der von der Behörde festgesetzt wird. Dabei wird berücksichtigt, wie viele Stunden Ihr Kind täglich betreut wird, wie hoch Ihr Familieneinkommen ist und wie viele Mitglieder ihre Familie hat.

Werden mehrere Kinder kostenpflichtig betreut, so wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Kosten für das Mittagessen und etwaige Ferienangebote sind mit dem Kita-Gutschein bereits abgedeckt. Seit dem 01. August 2014 werden die Kosten für 5 Stunden Betreuung täglich durch die Stadt Hamburg abgedeckt und die Eltern müssen lediglich den Eigenanteil für die darüber hinausgehende Betreuungszeit leisten.

Einen Kita-Gutschein beantragen Sie bitte bei der Stadt Hamburg.

Förderverein der Phorms Schulen e.V.

Um für unsere Kita und Vorschule die besten Erzieher einstellen und vor allem kleine Gruppen mit einem optimalen Betreuerschlüssel gewährleisten zu können, ist die Kindertagesstätte auf die finanzielle Unterstützung durch den Förderverein angewiesen. Mit Eintritt in die Kita Phorminis erfolgt daher der Eintritt in den Förderverein der Phorms Schulen e.V.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Kita-Kinder vor dem Eintritt in die Vorschule monatlich 112 Euro. Ab dem Eintritt in die Vorschule wird der Beitrag abhängig vom Bruttoeinkommen der Familie festgelegt und beläuft sich im Schuljahr 2023/24 auf 0,31% des Einkommens des vorletzten Kalenderjahres. Der Beitrag wird jährlich auf Basis des jeweiligen Einkommens neu berechnet, so werden auch Schwankungen im Einkommen berücksichtigt. Zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 1% des Einkommens des vorletzten Kalenderjahres bei Eintritt in die Reception fällig (abzüglich 250€ Verwaltungsgebühr, erst fällig bei Eintritt in die Grundschule).

Besucht mehr als ein Kind eine unserer Einrichtungen, so greift ein Geschwisterrabatt, der mit der Zahl der angemeldeten Kinder steigt. Bitte sprechen Sie uns hierzu persönlich an.

Zusatzangebot

Ein flexibler Zukauf von Einzelstunden ist möglich, hierfür berechnen wir 25 Euro pro Betreuungsstunde.

PHORMiniS Care Paket

Monatliches Carepaket, bestehend aus allen benötigten Wickel- und Pflegeutensilien für die pflegerische Versorgung Ihres Kindes (Windeln in der jeweils benötigten Größe, Feuchttücher, Wundschutzcreme sowie weitere evtl. benötigte Materialien) Preis: 17 Euro pro Monat

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Elternbeiträge für den Kindergarten sind ggf. als Betreuungsaufwendungen i.H.v. zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro je Kind, im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10 Abs.1 Nr. 5 EStG Sonderausgaben). Davon ausgenommen sind Aufwendungen für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt.

Die Beiträge für den Förderverein sind ebenfalls absetzbar.

Für diese Informationen übernimmt Phorms keine Gewähr. Bitte besprechen Sie alle Fragen dazu direkt mit Ihrem Steuerberater.

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