Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte der Phorms Gruppe
Als Unternehmen im Bildungsbereich mit dem Fokus auf bilingualer Erziehung sind die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt für uns ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ohnehin ist Nachhaltigkeit einer der Kernbestandteile des Phorms-Konzeptes. Es ist unser Anspruch, dass die Menschenrechte und der Umweltschutz an allen unseren Standorten eingehalten und auch bei unseren Partnern und Lieferanten geachtet werden.
Die vorliegende Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ergänzt die Compliance Policy der Phorms Gruppe (nachfolgend „Phorms“). Sie ist Grundlage und Maßstab für alle Richtlinien und Regelungen, die ein verantwortungsvolles und ethisch einwandfreies Handeln im Unternehmen sicherstellen. Die Phorms Gruppe umfasst die Phorms Education SE sowie alle mit ihr verbundene Unternehmen gem. § 15 AktG.
1. Unsere Verpflichtung
Die Achtung der Menschenrechte sowie der Umweltschutz sind Grundwerte von Phorms.
Im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bekennen wir uns zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards:
- der Internationalen Menschenrechtscharta,
- der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und,
- den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen,
- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen,
- der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen,
- der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen,
- die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards,
- die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNE Declaration),
- die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen,
- die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC),
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Diese Grundsatzerklärung wird gegenüber Mitarbeitern, den direkten Zulieferern und der Öffentlichkeit kommuniziert, unter anderem über die Unternehmenswebseite https://www.phorms.de.
Wir sind bestrebt unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit laufend zu optimieren.
2. Geltungsbereich
Diese Grundsatzerklärung gilt für unsere Mitarbeiter in allen Unternehmensbereichen an jedem unserer Standorte. Mit diesen Standards verpflichten wir alle Mitarbeiter, sich gegenüber Kollegen, Geschäftspartnern sowie Gemeinschaften angemessen und rechtmäßig zu verhalten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte an ihre Geschäftspartner weitergeben und dass sie ethisch einwandfrei agieren und mit Integrität handeln.
3. Risikoanalyse
Phorms ist sich der Pflichten gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes (LkSG) bewusst und hat dementsprechend ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung der im LkSG definierten Sorgfaltspflichten eingerichtet.
Ziel der Risikoanalyse ist es, Kenntnis über die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette zu erlangen und für die weitere Bearbeitung zu priorisieren und wenn notwendig Maßnahmen einzuleiten. Die Risikoanalyse wird jährlich sowie anlassbezogen durchgeführt.
4. Beschwerdeverfahren und Verantwortlichkeit
Wird festgestellt, dass ein Risiko besteht und unsere Geschäftsaktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen oder mitverursachen, verfügen wir über ein Verfahren zur Bewertung, Änderung, Einstellung und/oder Korrektur dieser Aktivität. Wir bestärken unsere Mitarbeiter, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten zu melden. Dazu gehören auch das lokale Management, die Personalabteilung oder die zentrale Anlaufstelle zur Meldung von Verstößen gegen diese Grundsatzerklärung, welche sich in der Rechtsabteilung der Phorms Education SE befindet. Unsere Mitarbeiter, Partner sowie Dritte haben die Möglichkeit, über compliance@phorms.de potenzielle Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten zu melden. Eine Meldung bei der zuständigen Behörde ist darüber hinaus jederzeit möglich.
In die operative Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse sind mehrere Fachabteilungen eingebunden, die personelle Ressourcen zur Sicherstellung des LkSG zur Verfügung stellen und regelmäßig sowie anlassbezogen über ihre Ergebnisse berichten. Das Risikomanagement stellt sicher, dass die Menschenrechtsstrategie in alle maßgeblichen Geschäftsabläufe verankert ist.
5. Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen
Um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, setzen wir auf das Zusammenspiel verschiedener Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unseren unmittelbaren Zulieferern. Unser oberstes Ziel ist es, potenziell Betroffene zu schützen und nachteilige menschen- und umweltrechtliche Auswirkungen auf sie zu erkennen, zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Hierfür entwickeln wir bei Phorms standardisierte Prozesse und Verfahren.
Wir werden diese Grundsatzerklärung sowie die ihr zugrunde liegende Menschenrechtsstrategie regelmäßig intern (z. B. an Mitarbeitende) sowie extern (z. B. Lieferanten) kommunizieren. Die Werte dieser Grundsatzerklärung werden Bestandteil aller künftigen Vertragsbeziehungen der Phorms Gruppe.
6. Berichterstattung
Die Befassung mit dem Thema Menschenrechte und die Durchführung einer entsprechenden Risikoanalyse ist bei Phorms ein kontinuierlicher Prozess. Über unsere Fortschritte in der Umsetzung und Entwicklung berichten wir in unserem jährlich erscheinenden LkSG-Bericht gemäß § 10 LkSG auf unserer Internetseite www.phorms.de sowie gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA).
7. Nächste Schritte
Im Rahmen unserer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung evaluieren und überprüfen wir regelmäßig, wie wir unseren Ansatz im Umgang mit den Menschenrechten in unserem Einflussbereich am besten optimieren und stärken können.
8. Schlussbestimmung
Diese Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte für die Phorms Gruppe wurde am 01.12.2023 vom geschäftsführenden Direktorium der Phorms Education SE verabschiedet.